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FAQ

Algemeine Fragen
Zum Beginn der Schulzeit Ihres Kindes haben sie die gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um die sofortige Mitteilung der neuen und aktuellen Daten

  • an die KlassenlehrerInnen
  • an das Sekretariat
  • ggf. an die Ergänzende Förderung und Betreuung
  • auch in diesem Fall werden die Fälle diskret behandelt.

Die nach der großen Pause in einer Klasse unterrichtende LehrerIn beaufsichtigt während der Regenpause die Klasse. Dies trifft auch zu, wenn während der großen Pause wegen einsetzenden Regens die Pause vorzeitig abgeklingelt werden muss.

Die Frühaufsicht ist ab 07.45 h zu führen.

Am Ende der großen Pause schließt die aufsichtführende KollegIn alle Klassen ihres Aufsichtsbereiches auf.

Am verabredeten Aufsichtsbereich ist die Aufsicht während der gesamten dafür vorgesehenen Zeit zu führen: bei Verhinderung ist dies anzusagen, damit von der Schulleitung für Ersatz gesorgt werden kann.

Die Aufsichtspflicht liegt immer bei der letzten PädagogIn bis zur übergabe an anderes pädagogisches Personal.
Die LehrerIn verlässt als letzte die Klasse, schließt die großen (unteren) Fenster und schließt die Klassenraumtür .

Schulkinder sind aus pädagogischer Sicht in der Lage, sich an Regeln zu halten und durchaus eigenständig, innerhalb des Schulgebäudes in der Lage, Wege zu beschreiten und / oder für kurze Momente innerhalb einer Schülergruppe alleine zu bleiben.
Die SchülerInnen dürfen nicht ohne Aufsicht auf dem Hof spielen.
Die SchülerInnen sollen nach dem Umziehen nicht alleine, ohne Aufsicht in die Turnhalle. Sie müssen an der Turnhallentür warten und dürfen die Turnhalle nur mit einer Aufsichtsperson betreten. Das gleiche gilt für alle anderen Fachräume ebenfalls (wie z.B. Kunst- und NAWI–Raum).

Ausflüge werden von den LehrernInnen geplant und rechtzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt. Außerschulische Veranstaltungen/außerschulische Lernorte sind Teil der bewegten Schule und gehören zum Unterricht.

Im Schulhaus ist das Ballspielen verboten. Nur vom päd. Fachpersonal der Schule darf ein angeleitetes Angebot gemacht werden. Lederbälle sind auf dem gesamten Schulgelände verboten und dürfen nur unter Anleitung einer LehrerIn, einer ErzieherIn benutzt werden.

Am verabredeten Aufsichtsbereich ist die Aufsicht während der gesamten dafür vorgesehenen Zeit zu führen: bei Verhinderung ist dies anzusagen, damit von der Schulleitung für Ersatz gesorgt werden kann.

An vielen Schulen in Deutschland übernehmen SchülerInnen als „buddYs“ (engl. für Kumpel, Freund) Verantwortung für sich und andere.
Sie helfen beispielsweise anderen beim Lernen, setzen sich als Streitschlichter ein oder sind Pate für jüngere Schüler…
Dadurch werden die SchülerInnen in ihrer Persönlichkeit gestärkt. Das buddY-Programm ist derzeit offizielles Landesprogramm in mehreren Bundesländern. Insgesamt beteiligen sich bundesweit ca. 1.000 Schulen (www.buddy-ev.de).
Unsere Schule nimmt am buddY-Programm teil und setzt das Motto
„Aufeinander achten. Füreinander da sein. Miteinander lernen.“ um.
Lehrkräfte unserer Schule haben sich im Rahmen des buddY-Grundlagentrainings auf dem Gebiet des sozialen Lernens fortgebildet. Die neu gewonnenen Erkenntnisse fließen in spannende Schülerprojekte ein, die von nun an unser Schulleben verändern werden. Sie hören von Ihrem Kind vielleicht vom “Morgenkreis” oder dem “Klassenrat”.
Wir haben uns als Schule verpflichtet, die Grundprinzipien des buddY-Programms zu leben: Peergroup-Education, Lebensweltorientierung, Partizipation und Selbstwirksamkeit.
Wir wollen damit einen zukunftsorientierten Weg beschreiten, der den Fokus auf SchülerInnenbeteiligung bei der Gestaltung von Schule und damit auf Beteiligung an der Schulkultur legt.
Durch die Fortbildung sind wir berechtigt, nun die “buddY-Plakette” als äußeres Zeichen des sozialen Engagements in unserer Schule aushängen zu dürfen.
Aktuell arbeiten SchülerInnen unserer Schule gemeinsam für viele SchülerInnen unserer Schule in folgenden Projekten und stellen somit auch einen Teil ihrer (Frei)zeit in den Dienst unserer Gemeinschaft:

  • Schülerlotsen-buddYs
  • Lern-, Paten-buddYs in einzelnen Klassen
  • Pausen-buddYs
  • Bibliotheks-buddYs
  • Essens-buddYs

Aus pädagogischer Sicht nimmt der PC in der Schule einen immer höheren Stellenwert ein. Jede Klasse hat neben den Lernmaterialien auch Zugang zu unseren internen Rechnern und dem Internet. Es wird sehr darauf geachtet, dass die SchülerInnen nicht unbeaufsichtigt im Netz surfen. Die Computer sind zusätzlich durch ein Sicherheitsprogramm auf dem Netzwerkserver geschützt, damit jugendgefährdende Seiten nicht aufgerufen werden können.

Jede Lerngruppe/Klasse kann den Computerraum unterrichtlich nutzen. Ein Raumbelegungsplan ist im Sekretariat einsehbar bzw. zu bedienen.

Alle LehrerInnen prüfen mindestens einmal pro Tag ihr Dienst-
E-Mailkonto auf aktuelle Neuigkeiten.

Das bedeutet, das bewusste und selbstständige Lernen und Handeln jedes einzelnen Kindes zu stärken. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken und das individuelle Tempo, Niveau die unterschiedlichen Wege zum Unterrichtsziel zu fördern.
Die bestimmten gewählten Formen jeder LehrerIn werden ergänzt, in dem Kinder ihre Lernprozesse selbständig planen und gestalten können. Kinder mit Lernproblemen, mit durchschnittlichem Leistungsvermögen und besonderen Begabungen sollen durch die Differenzierung gefördert werden.
Die Umsetzung erfolgt durch unterschiedliche Wege und kann durch individuelle Differenzierung im Unterricht, Gruppenarbeit, Einzelförderung, Bereitstellung von Materialien und Hilfen u.v.m. erfolgen.

Falls es größere Schwierigkeiten mit Ihrem Kind gibt, so besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Notiz in einem Mitteilungsheft oder in der Postmappe für die LehrerInnen oder die ErziehernInnen zukommen zu lassen. So kann das Schulpersonal den Vorfall am nächsten Tag mit den betroffenen Kindern klären.
Mit wiederholtem Fehlverhalten können die Eltern eine schriftliche Mitteilung der Schulleiterin mit der Androhung eines Ausschlusses des Unterrichts (ohne aufschiebende Wirkung) erhalten. Dieser Ausschluss (Suspendierung) gilt auch für die nachmittägliche Betreuung.
Eltern ist es verboten, eigenmächtig „klärende Gespräche“ mit anderen SchülerInnen zu führen. Selbstverständlich stehen die Schulmitarbeiter zum Gespräch zur Verfügung.

Die Ergänzende Förderung und Betreuung an der Lietzensee – Schule übernimmt der freie Träger der KuBiS gGmbH. Eltern können Ihren eigenen Bedürfnissen entsprechende Module für die Betreuung Ihres Kindes beantragen.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist von 06.00 h – 18.00 h geöffnet.
Alle Kinder dieser Schule können von 07.30 h – 13.30 h kostenlos die Betreuung beanspruchen.
Zu den Aufgaben gehören neben der Begleitung und Beaufsichtigung des Mittagessens und der Hausaufgabenbetreuung außerdem regelmäßige AG–Angebote, Ferienbetreuungen, Gestaltung von Nachmittags–Aktionen auch die pädagogische Arbeit und Erziehung zur Selbständigkeit der Kinder.
Jeweils eine päd. Fachkraft begleitet wöchentlich zwischen 7 bis 9 Stunden (je nach Stundenplan) eine Lehrkraft im Unterricht.
Jede weitere Unterrichtsbegleitung in anderen Klassen muss (nur bei dringendem Bedarf) personell abgestimmt werden. Darüber entscheidet die Schulleiterin gemeinsam mit der koordinierenden Erzieherin individuell.

Elternabende sollen von dienstags – donnerstags stattfinden. Sie sind in eine Liste für den Hausmeister einzutragen (für ihn zur Info, wer von wann bis wann im Haus ist, zum Schließen der Schule, Feueralarm, technische Hilfe, etc…)

Im Laufe eines Schuljahres finden regelmäßige Elternabende statt, die von den ElternvertreterInnen in Absprache mit der KlassenlehrerIn einberufen werden. Die regelmäßige Teilnahme aller Eltern ist eine wesentliche Voraussetzung für die gute Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus. Zu Beginn eines Schuljahres laden die KlassenlehrerInnen für die neue Wahl der ElternvertreterInnen ein.

Gespräche mit Eltern können z.B. im Raum 110 geführt werden.

In jedem Schuljahr findet zu Beginn des 2. Halbjahres ein Elternsprechtag statt. Hier gibt es die Möglichkeit, sich in einer Liste für einen Termin einzutragen, um für ein etwa 10min. Gespräch über die Entwicklung des Kindes mit den LehrerInnen zu sprechen.
Individuelle Gesprächstermine außerhalb des Elternsprechtages können mit der LehrerIn selbstverständlich zu jeder Zeit vereinbart werden.

Krankmeldung bitte bis maximal 07.00 h.
Bei Rückkehr aus der Erkrankung bitte im Sekretariat gesund melden. Am Tag vor der Dienstaufnahme bitte die Rückkehr telefonisch ankündigen.

Erste Hilfe wird im Sekretariat geleistet. Von hier werden auch die Eltern informiert, die dann entscheiden, ob sie ihr erkranktes Kind in der Schule belassen wollen oder es zu Hause versorgen können.
Die täglichen kleineren Wunden und Verletzungen werden vom pädagogischen Personal versorgt. Im Lehrerzimmer, im Sekretariat und im Büro der EFöB liegen Kühlakkus bereit. Dort können auch kleinere Wunden mit Pflaster versorgt werden. Salben, Medikamente und Tinkturen dürfen nicht vom Schulpersonal verabreicht werden.
Auch bei scheinbar leichteren Verletzungen sind die Eltern zu informieren.
Sollte sich ein Unfall ereignen, muss Erste Hilfe, je nach Schwere des Unfalls, geleistet werden. Eltern müssen verständigt werden, und / oder ein Krankenwagen gerufen werden. In diesem Falle wird das Kind von einem Mitarbeiter der Schule begleitet und ein Unfallbericht geschrieben. (s. Unfall)
In der Turnhalle, in der pädagogischen Küche, im NaWi-Raum, im Lehrerzimmer befinden sich Erste-Hilfe-Kästen.
Jede LehrerIn ist als ErsthelferIn ausgebildet. Die Ausbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen.

Das Mittagessen wird in unterschiedlichen Schichten, angelehnt an die Stundenpläne, eingenommen. Hierfür entsteht ein fester Essensplan nach jedem neuen Stundenplan.
Die Fünft- und Sechst-Klässler sowie die Kinder, die eine siebente Stunde ohne Freistunde dazwischen haben, essen in der zweiten Hofpause.
Die SAPH–Kinder essen meistens in der fünften oder sechsten Stunde, wofür – wenn möglich – eine Freistunde eingerichtet wird.
Die dritten Klassen essen nach der sechsten Stunde um 13.30 h. Alle vierten Klassen essen je nach Stundeplan in der zweiten Hofpause, der fünften oder der sechsten Stunde.
Alle Kinder mit einem Hortvertrag sind automatisch Essenskinder. Kinder, die nur ein Ferienmodul gebucht haben sowie alle VHG – Kinder ohne Hortvertrag müssen, um Essen zu können, einen privaten Vertrag mit dem Caterer abschließen.

Die aktuellen Fachbriefe aller Schulfächer werden für alle PädagogInnen verfügbar im Lehrerzimmer aufbewahrt.

Jede KollegIn wählt selbstständig bei Vollzeit drei und bei Teilzeittätigkeit zwei Fachkonferenzen.

Im Sekretariat hängen – immer für einen Monat im voraus – für alle Fachräume Pläne aus. In diese Pläne kann sich jede KollegIn nach ihrem Bedarf eintragen. Permanente Nutzungen zu fixen Zeiten sind hier ebenfalls eintragbar.

Die Lietzensee – Schule verfügt über eine Aula, einen Kunstraum, einen Musikraum, eine päd. Küche, einen NAWI–Raum, eine päd. Schulküche und einen Mensaraum sowie über eine Turnhalle. Für diese Räume gilt besonders, wenn diese genutzt werden, sollte der vorherige Zustand vor dem Verlassen des Raumes wieder hergestellt werden.

Die Fachraumschlüssel (Musikraum, Computerraum, Kunstraum, …) sind für alle KollegInnen über das Sekretariat verfügbar.

Unsere Schule bietet eine Vielfalt an Religions– und Werteunterricht an. Neben evangelischem und
katholischem Religionsunterricht wird bei uns zusätzlich Lebenskunde unterrichtet. Dies ermöglicht sowohl für SchülerInnen als auch für LehrerInnen eine intensive interreligiöse
(interkulturelle) Begegnung in Form von Festen, Projekten und gegenseitigen Einladungen. Durch das tägliche Miteinander der verschiedenen Nationalitäten und Religionen werden Respekt, Toleranz und Verständnis füreinander gefördert.

Die KlassenlehrerInnen sowie die GruppenerzieherInnen der EFöB notieren täglich die Anwesenheit der Kinder. Fehlt ein Eintrag, ohne dass ein Kind entschuldigt ist, muss dem nachgegangen werden. (Nachfrage bei KollegenInnen, der Schulleiterin, der Sekretärin oder notfalls ein Anruf zu Hause.)
Wenn Kinder unentschuldigt Fehlen, ist die Schule nach fünf Tagen und die EFöB nach zehn Tagen spätestens meldepflichtig.

Die unteren, großen Fenster dürfen ausschließlich im Beisein der LehrerIn geöffnet werden. Bei LehrerInnenwechsel (d.h., wenn die SchülerInnen allein im Raum sind), darf kein großes Fenster geöffnet bleiben.

Zahlreiche Anlässe wie Sommerfest, Weihnachtsfeier, Fasching und Klassen feiern bieten die Möglichkeiten zum persönlichen Engagement.

  • Das Sommerfest findet am vorletzten Freitag vor den Sommerferien von 15.00 h – 18.00 h statt. Es dient auch als Präsentation für die vorangegangenen Projekttage.
  • Die Faschingsfeier findet an der Lietzensee – Schule immer am Faschingsdienstag statt. Die Klassen feiern sowohl in ihren Klassen, haben aber darüber hinaus auch die Möglichkeit, im Rahmen der Peer-education, Angebote der der Klassen 5 und 6 zu besuchen. Im Nachmittagsbereich wird offen weiter gefeiert.
  • Weihnachtsfeiern werden von 15.00 bis 18.00 h am Freitag vor dem 2. Advent im gesamten Schulgebäude mit den Eltern und verschiedenen Ständen der jeweiligen Klassen angeboten.

Verlassen des Gebäudes laut Fluchtplan. Dieser ist an jeder Tür innenseitig angebracht. Danach Aufstellung laut Plan auf dem Hof.

Alle gefunden und abgegebenen Fundsachen werden in einer zentralen Fundkiste am Zugang zum Hof – im Treppenhaus C -aufbewahrt. Hier sollten vermisste Dinge selbstständig gesucht werden. Wertgegenstände wie Handy, elektronisches Spielzeug sowie große Mengen an Bargeld sollten, wenn möglich, gar nicht mit in die Schule genommen werden, denn sie sind auch nicht versichert! Gefundene Brillen, Zahnspangen, Schlüssel und andere wichtige Gegenstände sollen im Sekretariat oder im Büro der koordinierenden Erzieherinnen abgegeben werden.

Das Fußballspielen ist aktuell nur den5./6. Klassen und
nur auf der Palette erlaubt.

Auf Glasflaschen im Schulgebäude soll verzichtet werden, da sie beim Runterfallen Scherben verursachen und zur Unfallgefahr beitragen.

Die Kinder sollen…

  • Verantwortung für die eigene Arbeit übernehmen (können)
  • Methoden zur realistischen Selbsteinschätzung lernen
  • Bereitschaft zur Rechenschaft vor sich selbst und vor anderen entwickeln
  • Leistungsbewertung ist als dialogischer Prozess zu organisieren

Hausaufgaben werden von den Lehrkräften individuell gegeben.
Hierbei entscheiden die KlassenlehrerInnen, in welcher Form und nach welchen Regeln sie diese erteilen.
Es gibt beispielsweise in manchen SAPH–Klassen die Regel:

M = montags und mittwochs Mathe

D = dienstags und donnerstags Deutsch.

Darüber hinaus geben einige LehrerInnen gerne (Wochen)pläne heraus, die über die verabredete Zeit abgearbeitet werden müssen.
Falls Ihnen die Hausaufgabenzeit Ihres Kindes zu lang erscheint, sprechen Sie bitte mit Ihrer PädagogIn.

Die Aufsicht wird von den ErzieherInnen der EFöB geführt. Die Hausaufgabenbetreuung wird nur für Hortkinder montags, mittwochs und donnerstags angeboten. Dienstags verkürzt, da an diesem Tag der Nachmittag von AG–Angeboten beansprucht wird und freitags gar nicht.
In der Betreuung der Hausaufgaben werden die empfohlenen Zeiten je nach Klassenstufe nicht überschritten. Die Hausaufgaben werden von den Kindern selbstständig erledigt. Es wird ihnen ein Raum und eine ruhige Atmosphäre dafür geboten und Verständnisfragen können beantwortet werden.

Jede Klasse darf aktuell einen Softball zum Spielen an den Körben und auf den Tischtennisplatten besitzen.

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden, bitten wir sie dringend das Kind zu Hause zu behalten und einen Arzt aufzusuchen, damit es keine weiteren Ansteckungen gibt.
Krankheiten wie Windpocken, Masern, Scharlach, etc. sollten der KlassenlehrerIn oder einer anderen Schulperson mitgeteilt werden, damit im Haus eine Sensibilisierung des Schulpersonals erfolgt, um weitere Kinder zu schützen bzw. weitere Fälle zu erkennen.
Selbstverständlich werden die Fälle absolut diskret behandelt.

Im Laufe der Grundschulzeit steht es jeder Klasse frei, mindestens einmal eine mehrtägige Reise zu unternehmen. über die Planung und Kosten informiert sie rechtzeitig die KlassenlehrerIn.

Es klingelt nur zu 08.00 h und zu den großen Pausen – um 9.35 h und um 11.30h.

Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, die Schule und ggf. die EFöB über das Fernbleiben im Falle einer Erkrankung oder anderen unvorhergesehenen Gründen ab dem ersten Fehltag mündlich zu informieren und dies bei längerem Fehlen am dritten Tag auch schriftlich anzuzeigen. Nach der Wiederaufnahme des Schulbesuches muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Fehlgrundes oder ein ärztliches Attest folgen.

Ein Befall von Läusen hat nichts mit Sauberkeit zu tun. Jeder Mensch kann überall damit in Berührung kommen.
Im Fall eines Kopflausbefalles sollten die Kinder entsprechend behandelt werden. Das Behandeln, Kämmen und Waschen sämtlicher Stoffe in eigener häuslicher Umgebung ist notwendig. Bitte teilen sie einen Befall in der Schule mit, damit wir die notwendigen Maßnahmen (wie z.B. Decken, Kissen etc. waschen) ergreifen können.
Auch in diesen Fällen gilt eine diskrete Behandlung – es ist nicht notwendig einer Lerngruppe Namen von Betroffenen mitzuteilen!

Die moderne Ausstattung einer Schule ist natürlich längst mehr als nur eine Tafel. Zur Schule gehören heute alle Techniken der visuellen und auditiven Kommunikation.
Abgesehen von PCs, Druckern, Kopierern und Faxgeräten, ist die Schule mit Beamern, DVD -Vorführgeräten, CD–Playern, OH– Projektoren und drei interaktiven Whiteboards ausgestattet. In der Aula befindet sich außerdem eine Tontechnik–Anlage.

Das Schulpersonal ist angehalten mit den Kindern gemeinsam den Klassenraum sowie andere genutzte Räume vor dem Verlassen aufzuräumen. Dazu gehört, dass die Kinder ihre Sachen auf- oder einräumen und die Stühle hochstellen. Sollten die Tischordnung verändert worden sein, so müssen die Tische in ihre ursprüngliche Anordnung gebracht werden.
Auf das Material oder die Ausstattung soll geachtet werden und diese weder entnommen noch verlegt werden.
Hierbei können uns die Eltern unterstützen, in dem sie beim Abholen ggf. ein wenig mehr Zeit einplanen und mit ihren Kindern regelmäßig über Ordnung in der Schule sprechen.

An der Lietzensee – Schule fängt der Unterricht um 8.00 h an. Ab 7.45 h können die Kinder bereits entspannt in der Schule ankommen und sich schon mal auf den Unterricht im Klassenraum vorbereiten. Nach der zweiten Stunde erfolgt eine zwanzigminütige Hof- und Spielpause, in der die Schüler frische Luft und viel Bewegung brauchen. Vor oder nach dieser Pause erfolgt in allen Klassen eine zehnminütige Frühstückspause im Klassenraum.
Nach der vierten Stunde erfolgt nochmals eine fünfundzwanzigminütige Hof- und Spielpause. Da die Kinder sich austoben und bewegen müssen, den Kopf mit frischem Sauerstoff füllen sollen, ist es den SchülerInnen nicht gestattet, während der Hofpausen im Schulgebäude zu bleiben.

Ein zu schwerer Ranzen führt zu Rücken– und Haltungsschäden. Daher sollten die Eltern gemeinsam mit den Lehrkräften darauf achten, dass der Ranzen aufgeräumt ist, sauber gehalten wird und nur das nötigste Material enthält, denn Ordnung erspart Suchen und unnötiges Schleppen.
Um das Gewicht so gering wie möglich zu halten, bietet die Schule in den Klassenräumen Fächer an, in denen verschiedenes Unterrichtsmaterial aufbewahrt werden kann.
Die Turnbeutel sollten während der Woche in der Schule am Garderobenhaken vor den Klassenräumen verbleiben. Bitte achten sie darauf, dass die Schwimm- und Sportsachen regelmäßig gereinigt werden.

Im Sekretariat hängt eine Fachraumliste aus, in die PädagogInnen immer einen Monat im voraus ihre Fachraumbelegungswünsche eintragen können.

Regeln sind absolut notwendig, wo viele Menschen zusammen leben und arbeiten. Unsere Regeln sind in der Hausordnung festgehalten. Alle, das Schulpersonal, die SchülerInnen und auch die Eltern, sollten großen Wert auf die Einhaltung der Regeln legen, damit ein friedliches Miteinander stattfinden kann.

Nach der letzten Unterrichtsstunde sind alle Rollos hochzuziehen. (Bei Hitze lüftet der Hausmeister).

Das gesamte Schulpersonal ist dienstlich angehalten, keine Schlüssel an unsere Eltern oder SchülerInnen auszuhändigen, um selbstständig nach Unterrichtsschluss nach vergessenen Gegenständen oder Arbeitsmaterialien zu suchen. Nach Unterrichtsschluss schließen wir deshalb auch aus oben genannten Gründen die Räume nicht erneut auf.

zur klassenübergreifenden Information und Kommunikation zwischen allen Eltern

1.

  • bitte immer mit Rückmeldung/Interessenbekundung
  • wegen der limitierten Teilnehmerzahl

  • ggf. sollte der “inhaltliche Zuschnitt” der
    angedachten Themen auf best. Klassenstufen
    fokussiert werden.

1.1 Ziel der Veranstaltungen:

für die unterschiedlichsten Themen, die in einem
Themenspeicher zuvor erfasst worden sind, einen Raum
für Gespräche und Informationen zu schaffen.
Hiermit kann und soll die Partizipation an unserer Schule
und Identifikation mit unserer Schule vorangetragen
werden. Die Schulkultur kann positiv und lebendig
erfahrbar werden.

2. Was soll ein solcher Schulelternabend leisten?
2.1 Vermittlung elternrelevanter Informationen aus
schulinternen
2.1.1 Gremien und Bereichen

  • GEV
  • Schulkonferenz
  • Fachkonferenzen
  • Schulleitung
  • Hort, etc….

2.1.2 aus externen schulischen Elterngremien

  • Bezirkselternausschuss
  • Bezirksschulbeirat
  • Landeselternausschuss

2.2 Direkter Elternkontakt mit
2.2.1 großen Teilen der Elternschaft der Schule
2.2.2 den Gesamtelternvertretern

  • Vorsitzenden der GEV
  • Vorstand der GEV
  • Bezirkselternvertreter
  • ggf. Landeselternvertreter

2.2.3 der Schulleitung

3. Ablauf
3.1 Die Berichte aus den Gremien sind möglichst knapp zu halten

  • die Redezeit festlegen
  • die Themen festlegen
  • Schulleitung mit Statement vor Elternblock

3.2 Im Anschluss an die Berichte (ohne Unterbrechung)
Zeit für Wortmeldungen der Eltern reservieren.

  • Spielregeln für Wortmeldungen
  • konstruktiven Schulkommunikation ohne
    verbale Angriffe auf Personen und Namensnennungen

Unsere SchülerInnen dürfen ab 7.45 h das Schulgebäude betreten. Ausnahme: SchülerInnen, die den Frühhort besuchen, kommen entsprechend ihres Betreuungsvertrages ins Schulhaus. SchülerInnen, die die VHG nutzen, dürfen das Gebäude ab 07.30 h betreten. Sie müssen dann aber auch die Räume der VHG aufsuchen und sich nicht allein im Haus aufhalten, da um diese Zeit noch keine Aufsicht geführt wird.

An der Lietzensee – Schule werden immer zu Beginn eines neuen Schuljahres die neuen Sechstklässler, welche sich für dieses Amt freiwillig melden, ausgebildet, um im Anschluss die übergänge an der Kreuzung Witzlebenstraße, Steifensandstraße und Witzlebenplatz zu sichern.

Zu den Aufgaben der SchülervertreterInnen, siehe:
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), Abschnitt IV Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule: § 83 bis § 85

Schulfremde Personen müssen sich – aus Sicherheitsgründen – nach dem Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat anmelden.

Schulfremde Personen müssen sich – aus Sicherheitsgründen – nach dem Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat anmelden.

Die Schulküche heißt bei uns pädagogische Küche.
Im Rahmen einer gesunden Ernährung kann die pädagogische Küche als übungsküche genutzt werden. Hier können Schulklassen die Planung, Zubereitung von Nahrungsmitteln bzw. Menüs üben und für das gemeinsame Essen ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln.

Mappen vor den Klassen parken: Nein! Unfallgefahr sowie Brandlast.

In der Klassenstufe drei findet im Rahmen des Sportunterrichtes der Schwimmunterricht immer dienstags statt. Hierzu gibt es im Vorfeld einen speziellen Eltern – Infoabend.

Der Erwerb und die weitere Förderung der Selbstständigkeit jedes Kindes ist eine wichtige Voraussetzung für ein Schulkind. Das Schulpersonal ist genauso darauf angewiesen, wie die SchülerInnen selbst. Mit dem Eintritt in die Schule ist das Einhalten von Regeln, das Hören auf Autoritäten und das eigenständige Abschätzen von „Richtig und Falsch“ eine elementare Voraussetzung. Wir bitten alle Eltern ihre Kinder dahingehend zu unterstützen und schrittweise weiter zu fördern.

Im Sportunterricht dürfen die SchülerInnen nicht ohne Hilfestellung/Sicherheitsstellung und Fallschutz (Matten) an Geräten turnen.

An der Lietzensee – Schule finden, abgesehen vom Sport- und Schwimmunterricht, zusätzlich zahlreiche Sportangebote in Form von AGs in der EFöB für die Hortkinder, den jährlichen Bundes- Jugend-Spielen in den Klassen drei bis sechs und für die SAPH– SchülerInnen die Zwergen-Olympiade statt.
Seit zwei Jahren beteiligt sich die Schule jeweils mit allen SchülerInnen der dritten Klassen am deutschen Motorik-Test.

Die LehrerIn verlässt als letzte die Klasse und schließt den Raum ab.

Der Tag der offenen Tür findet stets an einem Samstag vor den Anmeldungen der neuen SchülerInnen in der Schule statt. Hierzu bieten die KlassenlehrerInnen einen Einblick in den Schulalltag. Es wird an diesem schulfreien Tag freiwillig um engagierte SchülerInnen gebeten, die an diesem Tag die Schule besuchen und gemeinsam mit dem Schulpersonal für unsere Schule werben und interessierten Eltern und Kindern unsere Schule nahe bringen.

Die Schule ist erreichbar unter:


Sekretariat: Frau Rupp
Tel: 308 306 311
Fax: 308 306 363
Schulleiterin: Frau Netzband
Tel.: 308 306 310/308 306 326
Konrektor: N.N.
Tel: 308 306 312
EFöB: Frau Samp – koord. Erzieherin
Tel: 0176-80114902
Frau Poljarić – stellv.koord. Erzieherin:
Tel: 0176–62279 887

Die Toiletten sollten, wenn möglich, in den vorgesehenen Pausen aufgesucht werden. Nur im Notfall kann auch während des Unterrichts auf die Toilette gegangen werden. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und sollten sauber und ordentlich benutzt und hinterlassen werden.

Vor dem übergang in die Oberschule bieten wir Eltern regelmäßig Informationsabende an. Hier wird die Förderprognose vorgestellt und exemplarisch besprochen sowie alle Informationen weitergereicht, die unserer Schule zu diesem Zeitpunkt zu weiterführenden Schulen vorliegen.
Darüber hinaus bieten die KlassenlehrerInnen Elterngespräche zur Beratung zu dieser Thematik an, die gemeinsam mit dem jeweiligen Kind wahrgenommen werden sollen.

Vor dem übergang in die Oberschule bieten wir Eltern regelmäßig Informationsabende an. Hier wird die Förderprognose vorgestellt und exemplarisch besprochen sowie alle Informationen weitergereicht, die unserer Schule zu diesem Zeitpunkt zu weiterführenden Schulen vorliegen.
Darüber hinaus bieten die KlassenlehrerInnen Elterngespräche zur Beratung zu dieser Thematik an, die gemeinsam mit dem jeweiligen Kind wahrgenommen werden sollen.

In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind versichert. Sollte ein Arztbesuch notwendig gewesen sein, müssen die Eltern unverzüglich die Schule oder die EFöB informieren, damit eine Unfallmeldung über die Schulleiterin an die Unfallkasse weitergeleitet werden kann.

Vor den Ferien wird Unterricht nach Stundenplan erteilt. Bei Zeugniserteilung zum Halbjahr: 1., 2. Stunde nach Plan, 3. Stunde KlassenlehrerIn. Schuljahresende: 3 Stunden KlassenlehrerInnenunterricht.

Die Kinder haben nach Unterrichts- oder Betreuungsende das Schulgelände zügig zu verlassen.

Um unseren SchülerInnen mit ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, legen wir den Schwerpunkt auf Binnendifferenzierung in Form von des individuellen und gemeinschaftlichen Lernens in offenen Unterrichtssituationen.
Eine bewährte Methode der Unterrichtsgestaltung ist der „Werkstattunterricht“. Dieser wird ergänzt durch andere offene Unterrichtsformen, wie „Stationslernen“, „Arbeitspläne“, „Freiarbeit“ oder „projektorientiertem Unterricht“.

– Werkstattunterricht
Im Werkstattunterricht nach J. Reichen stehen den SchülerInnen zu einem bestimmten Thema verschiedene Lernangebote zur Verfügung. In Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit werden von den Kindern Aufgaben selbstständig ausgewählt, bearbeitet und kontrolliert. Somit werden die Kinder in die Gestaltung des Unterrichts aktiv eingebunden und dazu ermutigt, ihr Lernen selbst in die Hand zu nehmen. Sie bestimmen Zeitpunkt, Tempo, Sozialform und Rhythmus ihrer Arbeit und können somit ihren persönlichen Lerninteressen nachgehen.
Lernwege und Lernfortschritte werden im Portfolio (Lerntagebuch) festgehalten und in Entwicklungsgesprächen (SchülerIn/LehrerIn, SchülerIn/Eltern/LehrerIn) präsentiert und reflektiert.
Die LehrerIn stellt eine anregende und herausfordernde Lernumgebung zur Verfügung, ist ModeratorIn, BeraterIn und LernbegleiterIn.
Ein wichtiger Bestandteil des Werkstattunterrichtes ist das
„Chefsystem“. Jedes Kind übernimmt als Chef die Betreuung eines Lernangebotes, d.h., es ist für sein Lernangebot Experte und hilft den MitschülerInnen bei auftretenden Schwierigkeiten.
Wer anderen etwas erklären kann, hat es selbst verstanden.
Neben der Förderung der Selbstständigkeit der Kinder, der Stärkung des Selbstvertrauens und der Steigerung des Verantwortungsbewusstseins wirkt sich der Werkstattunterricht positiv auf das soziale Klima einer Klassengemeinschaft aus.
Jeder trägt etwas Wichtiges zur Klassengemeinschaft bei.

– Stationenlernen
Den SchülerInnen werden handlungsorientierte Lernstationen angeboten. Sie bearbeiten die Aufgaben in Einzel- oder Partnerarbeit selbstständig in einer vorgegebenen Zeit.

– Arbeitspläne
Die Lernenden erhalten einen Arbeitsplan. Diese Pläne bieten in der Regel ein Pensum verbindlicher Themen für alle SchülerInnen sowie Aufgaben zur individuellen Förderung. Die Ergebnisse können von der SchülerIn selbst, von MitschülerInnen oder der LehrerIn kontrolliert werden.

– Freiarbeit
Freiarbeit bedeutet für die SchülerInnen selbstständiges, vorwiegend individuelles Lernen in einer vorbereiteten Umgebung.

– Projektorientierter Unterricht
Projektorientierter Unterricht ist meist fächerübergreifender Unterricht, bei dem die Interessen der SchülerInnen im Mittelpunkt stehen.